Alte Verträge besser prüfen!

Alte Verträge – gute Verträge? Kann zutreffen, wird aber immer seltener. Die Gesellschaft verändert sich ständig und rasant. Versicherungsgesellschaften nehmen Klauseln in ihre Verträge auf, die früher undenkbar waren. Zum Beispiel die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit, Neuwertentschädigung auch bei Firmen-Inhaltsversicherungen, 24-Stunden-Fahrradklausel, Nachbesserungsbegleitschäden und vieles mehr.

Der Versicherungsschutz wird erheblich besser und die Beiträge teilweise sogar günstiger. Im Ergebnis kann ein Versicherungsfall durch einen neuen Vertrag reguliert werden und der gleiche Fall bei einem alten Vertrag abgelehnt werden.

Wir empfehlen, Versicherungsverträge regelmäßig überprüfen zu lassen. Es lohnt sich.

 

Bürgschaften für Unternehmen

Die Liquidität des Unternehmens erhöhen, Kreditlinien bei den Hausbanken entlasten, zusätzlichen Finanzierungsspielraum schaffen. Bürgschaften durch Versicherer sind eine interessante Alternative zu Avalkrediten von Banken. Beispiele sind gewerbliche Mietbürgschaften, Bürgschaften für Warenlieferungen, Bürgschaften für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaften) und Vorauszahlungsbürgschaften. Für unsere Mandanten bieten wir die Optimierung bestehender Bürgschaften sowie die Einrichtung neuer Bürgschaften durch verschiedene Versicherer.

“Hase und Igel” – Die Privathaftpflicht

Man muss sich anstrengen, um immer der Beste zu sein – oder auch nicht! Unseren Mandanten bieten wir eine einzigartige Vertragsklausel für Verträge der Privathaftpflicht. Um mit Hase und Igel zu sprechen: Sie sind immer schon da bzw. haben schon in Ihrem Vertrag versichert, was andere erst erfinden müssen. Das ist natürlich nicht die juristisch belastbare Erklärung. Diese versenden wir gern auf Nachfrage.

Renten in Gefahr! – Umsteigen?

Der seit Jahren sinkende Garantiezins und fallende Überschüsse deutscher Lebens- und Rentenversicherungen gefährden die Altersvorsorge von Millionen Menschen. Dies betrifft die private als auch die betriebliche Altersvorsorge. Im Sinne des Sprichwortes lahmt der Gaul. Es ist dringend anzuraten, bestehende Planungen zu überprüfen und die jeweiligen Versicherungen um aktuelle Hochrechnungen zu den zukünftigen Rentenzahlungen bzw. Kapitalzahlungen zu bitten. Im Rahmen unserer Ruhestandsplanung übernehmen wir das für unsere Mandanten. Zudem zeigen wir sinnvolle Alternativen, die private wie betriebliche Altersversorgung zukunftssicher zu gestalten.

Elementarschäden – es geht doch!

Oft hört oder liest man Meldungen, dass Versicherungen gegen Elementarschäden wie Hochwasser oder Überschwemmung nicht zu bekommen oder sehr teuer sind. Das kann zutreffen. Allerdings finden wir mittelfristig sehr häufig eine Versicherungsgesellschaft für unsere Mandanten, die Elementarschäden zu einem annehmbaren Beitrag versichert. Besonders im Hinblick auf die Höhe der möglichen Schäden, empfehlen wir Unternehmen wie Privathaushalten dieses Thema sehr ernsthaft prüfen zu lassen.

Die so genannten erweiterten Elementarschäden sind: Hochwasser, Rückstau, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben, Vulkanausbruch.

 

Hochwasser 2013 – gut versichert!

Zu 100% versichert. Allen betroffenen Mandanten hatten wir eine Versicherung gegen Elementarschäden vermittelt. Das ist kein Zufall. Seit Jahren legen wir auf die Beratung in diesem Bereich besonders viel Wert. Elementarschäden können Unternehmen wie private Haushalte finanziell ruinieren. Der Versicherungsschutz ist teilweise schwer zu bekommen. Dennoch finden wir mittelfristig fast immer eine Möglichkeit, die auch bezahlbar ist.

Grobe Fahrlässigkeit – jetzt versichern!

Haus oder Wohnung abgebrannt, ausgelöst durch Kamin oder Kerze, aber auch durch Missachtung der Bedienungsanleitung eines elektrischen Gerätes. Die rote Ampel überfahren. Tür nicht abgeschlossen. Die Versicherung kürzt die Leistungen im Schadenfall entsprechend des Verschuldensgrades. Übrigens auch bei Unternehmen, wenn die Inhaber bzw. die Geschäftsleitung grob fahrlässig handeln.

Gemäß Versicherungsvertragsgesetz wird bei grober Fahrlässigkeit zwischen der Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit (vgl. § 28 VVG) und der Herbeiführung des Versicherungsfalles (vgl. § 81 VVG) unterschieden.

Besser ist es, eine Klausel in den Vertrag aufzunehmen, die grobe Fahrlässigkeit komplett oder weit reichend mitversichert. Für unsere Mandanten arbeiten wir die Verträge sorgfältig aus.

 

Pflegefall – was dann?

Alte Leute – junge Leute – Kinder? Krankheiten oder Unfälle führen täglich zu neuen Pflegefällen und das in jedem Alter. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung reicht selten aus! Wer trägt die Kosten? Wer bezahlt die Pflege durch Angehörige? Private Pflegekostenversicherung, Pflegetagegeld, „Pflege-Bahr“ oder Pflegerente. Was ist die passende Versicherung und was kostet diese? Für unsere Mandanten gibt es klare Antworten.