Rechtlich gesehen können Sie auf 4 unterschiedliche Arten von Beratern treffen.

  • Ein-Firmen-Vertreter (Versicherungsvertreter)
  • Mehrfachagenten (Versicherungsvertreter)
  • Makler (Versicherungsmakler)
  • Versicherungsberater

Kleine Rechtskunde

Der Versicherungsvertreter ist »Geschäftsbesorger« der Versicherung und steht damit vertragsrechtlich auf der Seite einer Versicherung oder Versicherungsgruppe (keine Produktauswahl am Markt, der Kunde bekommt etwas verkauft).

Der Mehrfach-Vertreter (-Agent) ist Versicherungsvertreter, arbeitet aber nicht exklusiv für eine Versicherungsgesellschaft, sondern vertreibt Produkte mehrerer Gesellschaften. Der Unterschied zum Makler besteht jedoch darin, dass der Mehrfachagent rechtlich als Vertreter der jeweiligen Gesellschaft gilt und mit den Versicherungsgesellschaften, mit denen er zusammenarbeitet, analog zum Versicherungsvertreter einen Agenten-Vertrag unterhält (eingeschränkte Produktauswahl am Markt, der Kunde bekommt meist etwas verkauft).

Der Versicherungsmakler ist Beauftragter seines Kunden (Mandanten) und steht somit vertragsrechtlich auf dessen Seite. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern treten als treuhänderische Sachwalter für die Interessen ihrer Mandanten ein.

Im Gegensatz zu den gebundenen Vermittlern (Vertretern) erhält er vom Mandanten einen Beratungs- und Vermittlungsauftrag. Seine Loyalität ist ausschließlich dem Mandanten geschuldet (umfassende Produktauswahl am Markt, der Kunde (Mandant) wählt aus vorab geprüften Angeboten).

Der zugelassene Versicherungsberater übt ausschließlich eine beratende und/oder gutachterliche Tätigkeit aus. Die Vermittlung oder der Verkauf von Versicherungen ist dem Versicherungsberater gesetzlich verboten (§ 34 e GewO).

Die Vergütung erfolgt nach einem zu vereinbarenden Stunden- oder Tagessatz.