Haus oder Wohnung abgebrannt, ausgelöst durch Kamin oder Kerze, aber auch durch Missachtung der Bedienungsanleitung eines elektrischen Gerätes. Die rote Ampel überfahren. Tür nicht abgeschlossen. Die Versicherung kürzt die Leistungen im Schadenfall entsprechend des Verschuldensgrades. Übrigens auch bei Unternehmen, wenn die Inhaber bzw. die Geschäftsleitung grob fahrlässig handeln.

Gemäß Versicherungsvertragsgesetz wird bei grober Fahrlässigkeit zwischen der Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit (vgl. § 28 VVG) und der Herbeiführung des Versicherungsfalles (vgl. § 81 VVG) unterschieden.

Besser ist es, eine Klausel in den Vertrag aufzunehmen, die grobe Fahrlässigkeit komplett oder weit reichend mitversichert. Für unsere Mandanten arbeiten wir die Verträge sorgfältig aus.