Alte Verträge – gute Verträge? Kann zutreffen, wird aber immer seltener. Die Gesellschaft verändert sich ständig und rasant. Versicherungsgesellschaften nehmen Klauseln in ihre Verträge auf, die früher undenkbar waren. Zum Beispiel die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit, Neuwertentschädigung auch bei Firmen-Inhaltsversicherungen, 24-Stunden-Fahrradklausel, Nachbesserungsbegleitschäden und vieles mehr.

Der Versicherungsschutz wird erheblich besser und die Beiträge teilweise sogar günstiger. Im Ergebnis kann ein Versicherungsfall durch einen neuen Vertrag reguliert werden und der gleiche Fall bei einem alten Vertrag abgelehnt werden.

Wir empfehlen, Versicherungsverträge regelmäßig überprüfen zu lassen. Es lohnt sich.